Rechnungsvorlage

RechnungsvorlageDie Rechnung ist ein ganz spezieller Geschäftsbrief. Inhaltlich werden in diesem Dokument Forderungen für erbrachte Dienstleistungen oder gelieferte Waren aufgeschlüsselt und auch ggf. enthaltene Steuern sowie weitere Sonderposten, wie zum Beispiel Kosten für Versand, aufgeführt.

So werden ganz allgemein in der Geschäftswelt, aber auch im privaten Umfeld, geforderte Zahlungen schriftlich dokumentiert. Die Rechnung selbst muss nicht mehr zwingend in Papierform vorliegen, sondern kann auch in Form einer elektronischen Rechnung genau so gültig sein. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Rechnungsvorlage zum Download an und geben viele Tipps zum Thema.

Rechnungsvorlage herunterladen

Die Rechnungsvorlage kann auf der folgenden Seite angefordert werden. Wir legen hohen Wert darauf, dass wir unsere Vorlage nicht nur für Microsoft Word anbieten, sonder auch als Excel zur Verfügung stellen können. Wir unterstützen so die gängigsten Office Anwendungen, die für diesen Zweck geeignet sind mit einer eigenen Vorlage im nativen Dateiformat.

Hintergrund ist, dass dieses Format jeweils am besten unterstützt wird und Sie sich als Anwender so nicht mehr mit Problemen befassen müssen. Der Inhalt der Rechnung tritt so in den Vordergrund. Sie können sich mit der Hilfe unserer Musterrechnung genau auf das konzentrieren was eigentlich zählt, die Rechnungserstellung. Einfach Formular ausfüllen, Newsletter anfordern und die Rechnungsvorlage herunterladen.

Auszug Rechnungsvorlage








Hinweis: Wir bieten Ihnen die Rechnungsvorlage vollständig kostenlos an. Sie brauchen lediglich in den Erhalt unseres kostenlosen Newsletter einzuwilligen. Damit finanzieren wir diesen kostenlosen Service. Gleichzeitig bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir daher keinerlei Haftung übernehmen können. Die Verwendung erfolgt vollständig auf Ihre eigene Gefahr hin.

Rechnungen aus Sicht des Umsteuergesetzes

Das Umsatzsteuergesetz (UstG) definiert in § 15 sehr genau was unter eine Rechnung verstanden wird und welche Inhalte darin enthalten sein müssen. Unsere Rechnungsvorlage ist natürlich nach bestem Wissen und Gewissen gemäß dieser Definitionen erstellt worden. Definiert wird unter anderem, dass eine Rechnung sowohl in Papierform, aber auch als elektronische Rechnung zugestellt werden kann. Wichtiger Zusatz für den elektronischen Empfang jedoch ist, dass der Empfänger dem Empfang der elektronischen Rechnung zugestimmt haben muss. Offen bleibt hierbei wie dies im Zweifel nachzuweisen ist. Stillschweigen des Empfängers bei erfolgreicher Zustellung kann jedoch bereits als indirekte Zustimmung gewertet werden.

Darüber hinaus werden weitere Details zur Rechnung definiert. Die wichtigsten Regelungen, die überall beachtet werden müssen, sind die vom Gesetzgeber geforderten Pflichtangaben. Wenn diese nicht angegeben werden, beanstandet im besten Fall direkt Ihr Kunde das Dokument. Im schlimmsten Fall fällt es niemanden auf und erst das Finanzamt meldet sich bei der Steuererklärung zu Wort. Werden dann die Rechnungen eines ganzen Jahres beanstandet, kann dies viel Arbeit und Korrekturen nach sich ziehen. Daher unbedingt darauf achten, dass die folgenden Angaben in Ihrer Rechnungsvorlage enthalten sind:

  • Namen und vollständige Anschrift des eigenen Unternehmens
  • Namen und vollständige Anschrift des Rechnungsempfängers
  • ein Rechnungsdatum (Ausstellungsdatum)
  • ein Liefer- bzw. Leistungsdatum (je nachdem ob Dienstleistung oder Warenlieferung vorliegt)
  • eine eindeutige Rechnungsnummer (darf pro Geschäftsjahr nur einmal verwendet werden!)
  • die Menge, Preis sowie die Bezeichnung der Waren oder Leistungen
  • ggf. anzuwendenden Steuersatz (Kleinunternehmer ausgenommen)

Darüber hinaus sollten Sie immer und in wirklich jeder Rechnung ein terminiertes Zahlungsziel mit konkretem Datum angeben, so wie dies als Beispiel in unserer Rechnungsvorlage der Fall ist. Gute Praxis sind 14-Tage nach Ausstellungsdatum. In manchen Branchen sind auch längere Zahlungsziele üblich. Dies müssen Sie versuchen zu ergründen.