Rechnungskorrektur

RechnungskorrekturIn der Praxis im geschäftlichen Umfeld ist es gang und gäbe einige Arten von Geschäftsbriefen quasi täglich zu schreiben. Davon lebt die Wirtschaft. So zum Beispiel die Rechnung, für die wir hier Vorlagen und Rechnungsmuster kostenlos anbieten. Sie ist nach wie vor wohl eines der häufigsten Dokumente in der Wirtschaft. Danach kommen jedoch auch noch weitere Ausprägungen wie bspw. Angebote, Kostenvoranschläge, Zahlungserinnerungen, Mahnung und, bisher, die Gutschrift. Es hatte sich eingebürgert, dass Unternehmen den Kunden zum Beispiel eine Rückzahlung oder eine Erstattung in Form einer Gutschrift quittieren. Dies ist jedoch nun geändert worden, mit einem Gesetz das am 30. Juni 2013 bereits in Kraft getreten ist! Dieser Artikel ist also für alle Unternehmer bereits jetzt wichtig! Vorab: Die Gutschrift gibt es noch, in den meisten Fällen heißt Sie jedoch nun Rechnungskorrektur.

Rechnungskorrektur statt Gutschrift

Bisher war die Gutschrift das Mittel um einem Kunden die Rückerstattung von Geld zu quittieren. In den meisten Fällen wird darauf nun jedoch die Rechnungskorrektur. Beispiele dafür gibt es viele. So könnte zum Beispiel ein Online Händler seinem Kunden Geld für zurückgesendete Kleidung, die nicht gepasst hat, zurückzahlen und dies per Gutschrift quittieren. Gleiches gilt wenn er aus anderen Gründen ein Kunde von seinem Widerrufsrecht gebrauch macht, dass ihm der Online Händler eingeräumt hat. Die Transaktion wird rückabgewickelt und eine entsprechende Anderer Geschäftsfall: Es wurde Ware geliefert, die jedoch kleinere Mängel wie Kratzer aufweist. Der Kunde bietet wegen der geringen Schäden an, auf einen Austausch zu verzichten. Stattdessen einigt man sich auf eine teilweise Rückerstattung vom ursprünglichen Aufpreis und erspart beiden Seiten Arbeit und Aufwand. Das Geld wird zurückgezahlt und der Beleg an der Stelle wäre bisher eine Gutschrift. All dies ist in Zukunft jedoch keine Gutschrift mehr. Wichtig: Der Beleg bleibt gleich, er heißt jedoch in diesem Fall nun zum Beispiel Rechnungskorrektur.

Und die Gutschrift?

Die Gutschrift gibt es weiterhin, jedoch ist klar zu unterscheiden zwischen den Fällen ähnlich zu den oben als Beispiel genannten und den eher exotischen Fällen die wirklich als Gutschrift bezeichnet werden. In Zukunft wird die Gutschrift daher in vielen Firmen nicht mehr vorkommen. Konkretes Beispiel für eine Gutschrift, die dann natürlich Gutschrift und nicht Rechnungskorrektur heißen muss, ist zum Beispiel ein Verlag der einem Autor eine Gutschrift über verkaufte Bücher erstellt. Ein weiterer Fall im steuerlichen Sinne liegt vor wenn bspw. ein Unternehmen Provisionen an eine andere Firma für die Vermittlung von Kunden zahlt und darüber eine Gutschrift ausstellt. Der Weg der Gutschrift geht also nicht mehr vom leistenden Unternehmen zum ursprünglichen Leistungsempfänger. Stattdessen stellt der Unternehmer, der auch Leistungsempfänger ist, dem leistenden Unternehmen eine Gutschrift aus. Beschlossen wurde diese Neuerung im sogenannten Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) am 26. Juni 2013. Siehe dazu auch den Beschluss als PDF).

Ab wann gilt es?

Wie oben bereits erwähnt ist die Neuregelung bereits in Kraft! Wenn Sie eine Rechnungskorrektur vornehmen, muss zwingend auf die Bezeichnung geachtet werden. Konsequenzen rund um falsche Bezeichnungen sind nicht klar und können daher nicht abgeschätzt werden. Es könnte jedoch im Zweifel zu Beanstandungen durch das Finanzamt kommen. Daher ist unbedingt darauf zu achten, dass die Dokumente korrekt versendet werden. Wenn ihre FiBu dies noch nicht unterstützt, nehmen Sie Kontakt mit dem Hersteller und bzw. oder ihrem Steuerberater auf. Im Zweifel ist es möglich eine Übergangslösung, zum Beispiel zusammen mit einer schriftlichen Erklärung zum Problem, zu finden.

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